Rammschutz Elemente für Ihre Lagerregale
Die DGUV Regel 208-061 (ehemals berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGR 234 / DGUV 108-007) und die DIN EN 15512 regelt die Verwendung von Rammschutz Elementen wie folgt:
• Rammschutz Elemente müssen an ortsfesten Regalen, die mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln be- oder entladen werden angebracht werden
• an Eckbereichen, Durchfahrten, Kreuzungen von Regal- und Hauptgängen
• Rammschutz Elemente müssen mindestens 400 mm hoch sein
• Rammschutz Elemente dürfen nicht mit dem Regal verbunden sein
• Rammschutz Elemente müssen mit einer gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnung markiert sein
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